Norm
ABGB §426Rechtssatz
Zur Begründung von Eigentum können die Übertragungs- und Aneignungshandlung zeitlich auseinanderfallen, liegt die Zustimmung des Übergebers vor, so kann sich der Übernehmer auch in dessen Abwesenheit in den Besitz setzen und dadurch den Eigentumsübergang bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011133Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009