RS OGH 1974/3/7 6Ob6/74, 12Os67/90, 5Ob168/08d

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Veröffentlicht am 07.03.1974
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Norm

ABGB §426

Rechtssatz

Es genügt, wenn die Sache mit dem Traditionswillen des Übergebers aus seiner physischen Verfügungsmacht in die des von einem gleichen Übernahmswillen beherrschten Übernehmers übergeht, sofern der Traditionswille noch im Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme fortwirkt ( SZ 37/48, HS 3135, 4278 ua ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011141

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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