RS OGH 1974/3/7 7Ob12/74 (7Ob13/74), 2Ob242/99y, 4Ob66/07w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1974
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Norm

ABGB §1323 A
ABGB §1497 II
EO §368

Rechtssatz

Anerkenntnis eines Naturalanspruches unter ausdrücklicher Ablehnung des Geldersatzanspruches unterbricht die Verjährung - vorbehaltlich einer Geltendmachung des Interesses nach § 368 EO - nur im ersten Teil.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 12/74
    Entscheidungstext OGH 07.03.1974 7 Ob 12/74
    SZ 47/28
  • 2 Ob 242/99y
    Entscheidungstext OGH 22.03.2001 2 Ob 242/99y
    Vgl auch; Beisatz: Ein auf eine bestimmte Teilforderung beschränktes Anerkenntnis bewirkt einen Verjährungsverzicht nur im bezeichneten Umfang. (T1)
  • 4 Ob 66/07w
    Entscheidungstext OGH 12.06.2007 4 Ob 66/07w
    Vgl; Beisatz: In 7 Ob 12/74 wurde das Anerkenntnis eines Naturalersatzes unter ausdrücklicher Ablehnung eines Geldersatzes nur infolge bereits eingetretener Anspruchsverjährung als Verzicht auf die Erhebung einer Verjährungseinrede bloß in Ansehung eines Naturalersatzbegehrens beurteilt. Hier geht es dagegen um die schlüssige Anerkennung einer (Geld-) Schuld durch Anbot einer Naturalleistung noch vor deren Verjährung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004685

Dokumentnummer

JJR_19740307_OGH0002_0070OB00012_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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