Norm
ZPO §520 BRechtssatz
Ein verfehlter Rekursantrag schadet nicht, wenn das Rechtsmittel durch Anfechtungserklärung und Ausführung genügend deutlich bestimmt wird (hier: Antrag bezieht sich nur auf Kostenentscheidung, Anfechtungserklärung und Ausführung auch auf Zwischenantrag auf Feststellung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043912Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016