Norm
ZPO §405 DIIIa2Rechtssatz
Die Verurteilung zur Zahlung auf ein Interimskonto oder Sperrkonto eines Ausländers bei einer inländischen Kreditunternehmung bedeutet gegenüber der verlangten Zahlung auf ein Anderkonto des Klagevertreters bei einer inländischen Bank kein aliud, sondern ein minus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0040971Dokumentnummer
JJR_19740307_OGH0002_0020OB00011_7400000_001