Norm
StVO §7 Abs1 IaRechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 1, 12 Abs 2, 13 Abs 1 StVO dienen insbesondere auch dem Schutz des Folgeverkehrs (Mitverschulden an Unfall mit nachfolgendem Personenkraftwagen bei Blockierung einer zwei Fahrstreifen umfassenden Fahrbahnhälfte durch eine Fahrweise zwei Meter vom rechten Fahrbahnrand).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0073321Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2010