RS OGH 1974/3/19 4Ob511/74, 7Ob207/15i, 8Ob150/18v

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Veröffentlicht am 19.03.1974
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Norm

ABGB §879 BIIm
ABGB §879 BIIo
ABGB §914 IIIb
ABGB §914 IIIi
ABGB §1404

Rechtssatz

Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0016709

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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