Norm
ABGB §879 BIImRechtssatz
Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0016709Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019