RS OGH 1974/3/21 7Ob35/74, 5Ob25/75 (5Ob26/75), 4Ob516/75 (4Ob517/75), 4Ob600/75, 1Ob4/80, 3Ob76/87,

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Veröffentlicht am 21.03.1974
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Norm

ZPO §226

Rechtssatz

Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen; letzteres ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Bedingung eine richterliche Entscheidung bestimmten Inhaltes ist, sodass namentlich ein Eventualvorbringen und Eventualanträge als zulässige Prozesshandlungen anzusehen sind.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 35/74
    Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 35/74
    Veröff: EvBl 1974/289 S 634 = RZ 1974/89 S 172
  • 5 Ob 25/75
    Entscheidungstext OGH 08.04.1975 5 Ob 25/75
  • 4 Ob 516/75
    Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 516/75
    Beisatz: Bedingte Klageerhebung und bedingte Rechtsmittelerhebung daher ausgeschlossen (hier: bedingte Widerklage). (T1)
  • 4 Ob 600/75
    Entscheidungstext OGH 17.02.1976 4 Ob 600/75
    Auch; Beisatz: Eine bedingt erhobene Revision ist als unzulässig zurückzuweisen. (T2)
  • 1 Ob 4/80
    Entscheidungstext OGH 01.01.1980 1 Ob 4/80
    Vgl auch; Beisatz: Bekämpft der Beklagte den stattgebenden Teil des Urteiles zweiter Instanz nur für den Fall mit Revision, dass der Revision der klagenden Partei gegen den klagsabweisenden Teil stattgegeben wird, ist dies jedoch nicht der Fall, dann ist die Revision des Beklagten nicht zu behandeln. (T3)
  • 3 Ob 76/87
    Entscheidungstext OGH 01.07.1987 3 Ob 76/87
    Auch
  • 5 Ob 510/94
    Entscheidungstext OGH 28.02.1994 5 Ob 510/94
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Herabsetzungsantrag und bedingt erhobener Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung. Es handelt sich hiebei aber nicht um konkurrierende Rechtsbehelfe zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung; mit dem Herabsetzungsantrag wurde vielmehr wegen geänderter Verhältnisse ein neues Verfahren mit einem anderen Rechtsschutzziel eröffnet, daher keine "innerprozessuale" Bedingung; der "Rekurs" ist unzulässig. (T4) Veröff: EvBl 1994/180 S 852
  • 5 Ob 20/94
    Entscheidungstext OGH 08.03.1994 5 Ob 20/94
    Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Ein bedingt erhobener Revisionsrekurs, abhängig vom Ausgang eines anderen Verfahrens ist unzulässig. (T5)
  • 9 ObA 13/95
    Entscheidungstext OGH 15.02.1995 9 ObA 13/95
    Auch; Beisatz: Die Einleitung des Verfahrens selbst kann nicht bedingt erfolgen, insbesondere kann die Einbringung der Klage nicht bedingt erfolgen. Hier: Die Erhebung einer Leistungsklage für den Fall der Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage. (T6) Veröff: SZ 68/31
  • 1 Ob 284/99t
    Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 284/99t
    Vgl auch; Beis wie T6 nur: Die Einleitung des Verfahrens selbst kann nicht bedingt erfolgen. (T7); Beisatz: Innerprozessuale Bedingungen sind jedoch insofern zulässig, als der Verfahrensabschnitt, in dem die Prozesshandlung wirken soll, bereits eingeleitet und eine solche Bedingung an Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist, die in diesem Verfahrensabschnitt eintreten können. (T8); Beisatz: Die gerichtliche Aufkündigung ist generell bedingungsfeindlich. Rechtsunwirksam ist daher eine gerichtliche Aufkündigung unter Angabe alternativer Kündigungstermine, wovon einer je nach dem Zeitpunkt des Eintretens eines bestimmten, bei deren Einbringung ungewissen innerprozessualen Ereignisses - hier ihrer Zustellung - gelten soll. (T9); Veröff: SZ 73/6
  • 7 Ob 67/01f
    Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 67/01f
    nur: Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen. (T10)
  • 2 Ob 75/03y
    Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 75/03y
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beklagte hielt nur für den Fall der Fortsetzung des Verfahrens wegen Fehlens einer Zuständigkeitsentscheidung an ihrer Zuständigkeitsrüge fest. Hiebei handelt es sich um eine zulässige innerprozessuale Bedingung. (T11); Veröff: SZ 2003/39
  • 1 Ob 201/05y
    Entscheidungstext OGH 18.10.2005 1 Ob 201/05y
    Vgl auch; Beisatz: Ein „Eventualbegehren" für den Fall der Abweisung eines gegen eine andere Person gerichteten Klagebegehrens ist unzulässig (bedingte Erhebung einer Klage). (T12)
  • 2 Ob 31/06g
    Entscheidungstext OGH 27.04.2006 2 Ob 31/06g
    Beisatz: Die Rechtsmittelzurücknahme zählt zu den konstitutiven Parteiwillenserklärungen, die auf den Fortgang des Verfahrens unmittelbaren Einfluss nehmen und im Prozess generell bedingungsfeindlich sind. In solchen Fällen ist selbst die Setzung einer „innerprozessualen" Bedingung unzulässig. (T13)
  • 9 Ob 139/06s
    Entscheidungstext OGH 20.12.2006 9 Ob 139/06s
    nur: Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht. (T14)
  • 7 Ob 272/06k
    Entscheidungstext OGH 31.01.2007 7 Ob 272/06k
    Beisatz: Hier: Eventualantrag auf Richtigstellung der Parteienbezeichnung ist zulässig. (T15)
  • 10 Ob 101/07m
    Entscheidungstext OGH 27.11.2007 10 Ob 101/07m
    Beisatz: Hier: Anerkenntnis für den Fall der Zulässigkeit der Klagsänderung. (T16)
  • 8 Ob 25/08x
    Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 25/08x
    nur T10; Beis wie T7; Beisatz: Mag die Wiederaufnahmsklage in ihrer Funktion (auch) derjenigen eines Rechtsmittels verwandt sein handelt es sich jedenfalls um eine eigenständige Klage, die der Einleitung eines neuen, wenn auch zunächst auf Aufhebung einer Entscheidung gerichteten Verfahrens dient. (T17); Beisatz: Wiederaufnahmsklage nur für den Fall der zwischenzeitigen Zustellung des Urteils daher unzulässig. (T18)
  • 5 Ob 261/08f
    Entscheidungstext OGH 25.11.2008 5 Ob 261/08f
    Auch; Beis wie T15
  • 4 Ob 34/09t
    Entscheidungstext OGH 12.05.2009 4 Ob 34/09t
    Vgl auch; Veröff: SZ 2009/63
  • 8 ObA 45/10s
    Entscheidungstext OGH 22.07.2010 8 ObA 45/10s
    Auch; nur T10; Beisatz: Hier: Keine unzulässige bedingte Prozesshandlung liegt vor, wenn das Erstgericht in der vorbereitenden Tagsatzung, zu der für die beklagte GmbH niemand erschienen war, den Beschluss fasste, dem Geschäftsführer die Vorlage einer Krankenstandsbestätigung einschließlich einer Stellungnahme zur Ausgehfähigkeit innerhalb einer Frist von drei Tagen aufzutragen und der Kläger daraufhin „für den Fall der nicht bzw nicht rechtzeitigen Vorlage bzw Vorlage einer Bestätigung nicht in der geforderten Qualität“ die Erlassung eines Versäumungsurteils beantragte. (T19)
  • 8 ObA 44/10v
    Entscheidungstext OGH 22.07.2010 8 ObA 44/10v
    Auch; nur T10; Beis wie T19
  • 3 Ob 196/10k
    Entscheidungstext OGH 19.01.2011 3 Ob 196/10k
    Auch; nur T14
  • 10 Ob 58/11v
    Entscheidungstext OGH 30.08.2011 10 Ob 58/11v
    Auch
  • 3 Ob 238/12i
    Entscheidungstext OGH 23.01.2013 3 Ob 238/12i
    Auch; Beisatz: Hier: Erhebung der Berufung samt gleichzeitig gestelltem Fortsetzungsantrag eines wegen Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens. (T20)
  • 6 Ob 32/13v
    Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 32/13v
    Vgl; Beisatz: Die Erhebung einer Eventual-Widerklage ist unzulässig. (T21)
  • 1 Ob 191/13i
    Entscheidungstext OGH 21.11.2013 1 Ob 191/13i
    Auch
  • 5 Ob 76/14h
    Entscheidungstext OGH 30.06.2014 5 Ob 76/14h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Bedingte Berufung für den Fall, dass der Wiederaufnahmsklage nicht stattgegeben wird. (T22)
    Beis wie T6; Beis wie T12; Beis wie T18
  • 6 Ob 75/14v
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 75/14v
    Auch; nur T14
  • 9 ObA 104/14f
    Entscheidungstext OGH 29.10.2014 9 ObA 104/14f
    Auch
  • 3 Ob 240/19v
    Entscheidungstext OGH 26.02.2020 3 Ob 240/19v
  • 2 Ob 51/21w
    Entscheidungstext OGH 24.06.2021 2 Ob 51/21w
    Vgl; Beisatz: Hier: Eventualvorbringen. (T23)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037502

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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