RS OGH 1974/3/26 10Os16/74

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Veröffentlicht am 26.03.1974
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Norm

StGB §81 Z2 B2

Rechtssatz

Fahrlässigkeit fällt demjenigen zur Last, der erkennbar berauschende Mittel in nicht bloß unbedeutenden Mengen und unter solchen Umständen (Zeitpunkt des Konsums; Konstitution des Täters) zu sich nimmt, daß er die Möglichkeit des Eintrittes seiner Berauschung und der deshalb zu besorgenden Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit in Rechnung zu stellen hat.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 16/74
    Entscheidungstext OGH 26.03.1974 10 Os 16/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0092446

Dokumentnummer

JJR_19740326_OGH0002_0100OS00016_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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