Norm
HbG §13Rechtssatz
Benützt eine Hausbesorgerin neben der schwer beheizbaren, feuchten Dienstwohnung weiterhin ihre Mietwohnung, ist ein schutzwürdiges Interesse zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063053Dokumentnummer
JJR_19740328_OGH0002_0070OB00045_7400000_001