Norm
ArbGerG §1 IGcRechtssatz
Werden als Unzuständigkeitseinreden das Vorliegen eines Schiedsvertrages und das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses bzw eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses angemeldet, dann ist der Prüfung des auf den Schiedsvertrag gestützten Unzuständigkeitstatbestandes mit Rücksicht auf dessen größere Wirkungsbreite der Vorrang einzuräumen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039801Dokumentnummer
JJR_19740402_OGH0002_0040OB00017_7400000_001