Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Über eine Aufrechnungseinrede im Prozess kann immer nur dann und nur so weit entschieden werden, als die Klagsforderung zu Recht bestehend erkannt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0033887Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2022