RS OGH 1974/4/3 5Ob12/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1974
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Norm

ABGB §1165 F
ABGB §1270

Rechtssatz

Negative Zusicherung ist dann gegeben, wenn A dem B für den Fall, daß B nachweisen könne, daß er ein Farbfernsehgerät bestimmter Type bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Geschäft als dem des A zu kaufen erhalte, Zahlung eines bestimmten Betrages verspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0021896

Dokumentnummer

JJR_19740403_OGH0002_0050OB00012_7400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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