Norm
ABGB §1165 FRechtssatz
Negative Zusicherung ist dann gegeben, wenn A dem B für den Fall, daß B nachweisen könne, daß er ein Farbfernsehgerät bestimmter Type bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Geschäft als dem des A zu kaufen erhalte, Zahlung eines bestimmten Betrages verspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0021896Dokumentnummer
JJR_19740403_OGH0002_0050OB00012_7400000_005