Norm
ZPO §391 Abs2 BRechtssatz
Die Entscheidung über eine mit Widerklage geltend gemachte Gegenforderung ist nicht mit der Höhe der Forderung der Vorklage begrenzt. Sie erwächst im vollen Umfange des Urteilsantrages, der zur Gänze zu erledigen ist, in Rechtskraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0040847Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_00800O00051_7400000_001