Norm
ArbVG §2Rechtssatz
Enthält der Dienstvertrag keine Schiedsgerichtsvereinbarung, sondern wird nur auf ein im KollV vereinbartes Schlichtungsverfahren verwiesen, so ist bei Geltendmachung der Einrede die Klage abzuweisen, wird die sachliche Unzuständigkeitseinrede hingegen auf eine Schiedsgerichtsvereinbarung im Dienstvertrag gestützt, so ist die Klage zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039900Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_0040OB00018_7400000_002