Norm
ArbGerG §25 DRechtssatz
Die Einrede der heilbaren sachlichen Unzuständigkeit, des Vorliegens einer Schiedsgerichtsvereinbarung, kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch noch in der Berufung gegen ein Versäumungsurteil vor Eingehen auf die sachliche Berechtigung des Klagebegehrens erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039807Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_0040OB00018_7400000_001