Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Soweit eine genaue Bezeichnung der Leistung ihrer Natur nach möglich ist, hat der Exekutionstitel eine solche zu enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000785Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011