Norm
HVG §6 ICRechtssatz
Dem Mäkler gebührt keine Provision, wenn das Geschäft nicht zustandekommt. Er ist kein Lohnarbeiter, sondern Unternehmer, der die Bemühungen auf sein Risiko unternimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062676Dokumentnummer
JJR_19740424_OGH0002_0010OB00057_7400000_001