RS OGH 1974/4/30 1AZR36/73

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Veröffentlicht am 30.04.1974
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Norm

ArbVG §103

Rechtssatz

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104432

Dokumentnummer

JJR_19740430_AUSL000_001AZR00036_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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