Norm
ArbVG §103Rechtssatz
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104432Dokumentnummer
JJR_19740430_AUSL000_001AZR00036_7300000_001