RS OGH 1974/5/2 6Ob23/74 (6Ob24/74), 3Ob646/76, 8Ob690/89, 1Ob2138/96k, 6Ob58/02a, 2Ob145/18i

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Veröffentlicht am 02.05.1974
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Norm

ABGB §647
ABGB §656

Rechtssatz

Zur Gültigkeit eines Vermächtnisses ist, wie dies aus dem Gesetz mehrfach ( §§ 656, 658, 659, 665 ABGB ) hervorgeht, nicht erforderlich, daß der Vermächtnisgegenstand fest bestimmt ist, sondern es genügt, wenn er bestimmtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0012612

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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