Norm
StPO §317Rechtssatz
Nichtigkeit gemäß § 345 Abs 1 Z 6 StPO wegen Verletzung des § 317 Abs 2 StPO ist auch bei unlogischer Reihenfolge der gestellten Fragen gegeben (hier: Die auf Notwehr im Sinne § 2 lit g 1.Alternative StG lautende Zusatzfrage wurde nach der auf schuldhafte Notwehrüberschreitung gerichteten Eventualfrage gestellt, wobei die Vorfrage, ob überhaupt der Rechtfertigungsgrund der Notwehr vorliegt, von der vorherigen Bejahung der auf fahrlässige Überschreitung der Grenzen der Notwehr gerichteten Eventualfrage abhängig gemacht wurde).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0100904Dokumentnummer
JJR_19740506_OGH0002_0130OS00042_7400000_002