Norm
ABGB §383Rechtssatz
Beim Fischereirecht handelt es sich um ein Privatrecht, über dessen Besitz und Erwerb im Streitfall der Richter zu entscheiden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0010987Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021