RS OGH 1974/5/14 12Os38/74, 10Os146/76, 12Os14/81

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Veröffentlicht am 14.05.1974
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Norm

StGB §107

Rechtssatz

Das wortlose Abfeuern mehrerer scharfer Revolverschüsse unmittelbar vor die Beine einer anderen Person ist grundsätzlich geeignet, den anderen in Furcht und Unruhe zu versetzen. Dies umso mehr, wenn der Täter kurz zuvor mündliche Drohungen geäußert hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0093112

Dokumentnummer

JJR_19740514_OGH0002_0120OS00038_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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