Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Bei Beurteilung der Rechtswirksamkeit eines vom Dienstnehmer während des Bestehens des Dienstverhältnisses ausgesprochenen Verzichtes auf zwingende gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche kommt es entscheidend darauf an, ob der Dienstnehmer dabei noch unter wirtschaftlichem Druck seines Dienstgebers gehandelt hat; ist dieser Druck - wenn auch noch vor der formellen Beendigung des Dienstverhältnisses - weggefallen, dann steht der Gültigkeit des Verzichtes nichts im Wege (Arb 5456; Arb 8222 = ZAS 1967, 17; 4 Ob 94/73, 4 Ob 101/73 = Arb 9188 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ende, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Kettenvertrag, Kettendienstverhältnis, Kettenarbeitsverhältnis, Änderung, konkludentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011