Norm
EO §7 AcRechtssatz
Den vorzeitigen Eintritt der Fälligkeit der titelmäßigen Schuld infolge Terminverlustes hat der betreibende Gläubiger weder zu behaupten noch nachzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000432Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010