RS OGH 1974/5/15 5Ob73/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1974
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Norm

ABGB §164c
4.DVEheG §12
JN §76a

Rechtssatz

War der vorverstorbene angebliche Vater Ausländer ohne Wohnsitz im Inland und hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben und das Bezirksgericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0048405

Dokumentnummer

JJR_19740515_OGH0002_0050OB00073_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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