Norm
ABGB §164cRechtssatz
War der vorverstorbene angebliche Vater Ausländer ohne Wohnsitz im Inland und hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben und das Bezirksgericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0048405Dokumentnummer
JJR_19740515_OGH0002_0050OB00073_7400000_003