Norm
ABGB §830 B2aRechtssatz
Der für die Behauptung der Unzeit beweispflichtige Teilungsgegner muss die konkreten Umstände aufzeigen, die als Teilungshindernisse in Betracht kommen. Die allgemeine Behauptung, dass die Klage unzeitgemäß sei, reicht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013279Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2020