Norm
KartG 1972 §49 Z5Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses ist dann nicht gegeben, wenn die Möglichkeit der Ausübung echter Unternehmerfunktionen bestehen bleibt. Es genügt daher nicht, wenn die Einflussnahme lediglich einen Teilbereich der unternehmerischen Tätigkeit erfasst (mit ausführlicher Darstellung der Kriterien selbständiger unternehmerischer Tätigkeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063981Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009