Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Die auf Grund der Legalzession an den Sozialversicherungsträger übergegangenen und die etwa beim Geschädigten verbliebenen Anspruchsteile stehen sich vom Beginn des Überganges an als selbständige Forderungen gegenüber. Daher wird durch die vom Geschädigten selbst erhobene Klage die Verjährung des auf den Legalzessionar bereits im Zeitpunkt der Entstehung des Schadenersatzanspruches übergegangenen Teiles der Forderung nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034634Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018