Norm
EO §7 BcRechtssatz
Die Frage der richtigen bzw unrichtigen (unvollständigen) Parteibezeichnung ist im Rahmen der Exekutionsbewilligung lediglich dahin zu prüfen, ob die Bezeichnung der verpflichteten Partei ausreicht, um sowohl hinsichtlich der Identität mit dem im Exekutionstitel angeführten Rechtsträger als auch hinsichtlich dieses Rechtsträgers selbst keine Zweifel aufkommen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000677Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0030OB00087_7400000_001