- 3 Ob 110/74
Entscheidungstext OGH 28.05.1974 3 Ob 110/74
- 6 Ob 670/77
- 7 Ob 571/78
Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 571/78
Beisatz: Weil die rechtlichen Auswirkungen verschieden sind. (T1)
- 7 Ob 689/78
Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 689/78
nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, wenn die Klage zurück - statt als unbegründet abgewiesen wurde. (T2)
- 7 Ob 733/78
Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 733/78
- 3 Ob 532/83
Entscheidungstext OGH 25.01.1984 3 Ob 532/83
Veröff: SZ 57/23
- 7 Ob 506/84
Entscheidungstext OGH 26.01.1984 7 Ob 506/84
nur T2; Veröff: EvBl 1984/84 S 325 = RZ 1985/22 S 85 = ÖA 1985,150
- 7 Ob 543/88
nur T2
- 8 Ob 638/88
- 7 Ob 23/89
Auch; nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein. (T3)
Beisatz: Hier: Das Klagebegehren wurde in den Entscheidungsgründen des Zwischenurteils nur aus einem von mehreren geltend gemachten Rechtsgründen für berechtigt erachtet. (T4)
Veröff: VersRdSch 1990,95
- 10 ObS 71/90
nur T3; Beisatz: Beschwer des Klägers durch Abweisung eines Klagebegehrens, das er gar nicht gestellt hatte, aber grundsätzlich stellen könnte. (T5)
Veröff: SSV - NF 4/54
- 10 ObS 177/90
nur T3; Beis wie T5; Veröff: SSV - NF 4/92
- 7 Ob 560/92
Auch; nur T3; Beisatz: Wenn die Zurückweisung des gegen ihn erhobenen Begehrens aus prozessualen Gründen erfolgte und dem Gegner nach Behebung des dieser Zurückweisung zugrundeliegenden Mangels jederzeit eine neue Antragstellung möglich wäre. (T6)
- 1 Ob 146/98x
nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, zum Beispiel wenn die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück- statt als unbegründet abgewiesen wurde (SZ 8/97, JBl 1951,574). (T7)
Beis wie T1
- 10 ObS 353/99f
Beis wie T1; Beisatz: Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen - eine Beschwer nicht abgeleitet werden. (T8)
- 5 Ob 122/02f
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verfahren nach
§ 37 MRG. (T9)
- 3 Ob 183/02m
Beisatz: Im Falle einer Zurückweisung der Klage (oder auch nur eines Eventualbegehrens) kann der dagegen erhobene Rekurs nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle die Beschwer, weil nach Ansicht der zweiten Instanz die Klage letztlich ohnehin abgewiesen werden müsste. (T10)
- 10 ObS 263/02m
Entscheidungstext OGH 15.07.2003 10 ObS 263/02m
Beis wie T10
- 1 Ob 68/04p
nur T2; Beisatz: Hier: Durch die einer Klagszurückweisung gleichkommende Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz ist die beklagte Partei beschwert, wenn sie im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten erwirkte. (T11)
- 5 Ob 237/04w
Vgl auch; Beis wie T8
- 3 Ob 163/05z
Auch; Beisatz: Hier: Die klagende Partei erwirkte im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten. Wegen ihres Interesses an einer meritorischen, der Klage stattgebenden Entscheidung des Berufungsgerichts ist sie durch die Zurückweisung der Berufung des Beklagten beschwert. (T12)
- 3 Ob 130/07z
Vgl; Beisatz: Bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe sind die Rechtsfolgen einer Zurückweisung des Antrags, weil keine „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG vorliege, jenen einer Abweisung wegen Verstoßes gegen den ordre public gleichzuhalten. - Beschwer verneint. (T13)
- 3 Ob 67/08m
Auch; Beisatz: Hier: Abweisung eines Antrags auf Zustellung aller weiteren Schriftstücke in slowenischer Sprache. (T14)
- 3 Ob 226/08v
Auch; nur T3
- 10 ObS 3/09b
Vgl auch; Beisatz: Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen und im Falle einer Bindungswirkung für einen Folgeprozess - eine Beschwer nicht abgeleitet werden. (T15)
- 8 ObA 45/10s
Auch; nur T3; Beis wie T12
- 8 ObA 44/10v
Auch; nur T3; Beis wie T12
- 9 ObA 65/12t
Entscheidungstext OGH 25.07.2012 9 ObA 65/12t
Vgl auch; Beis wie T15
- 1 Ob 135/12b
Entscheidungstext OGH 01.08.2012 1 Ob 135/12b
Auch
- 7 Ob 128/12t
Entscheidungstext OGH 19.12.2012 7 Ob 128/12t
Auch; Beisatz: Eine Beschwer des Beklagten ist aber dann zu verneinen, wenn die Klage ? wie vorliegend ? aus einem Grund zurückgewiesen wurde, welcher der neuerlichen Einbringung einer gleichlautenden Klage entgegensteht. (T16)
- 3 Ob 41/13w
Entscheidungstext OGH 13.03.2013 3 Ob 41/13w
Auch; Beisatz: Hier entschied das Rekursgericht zugunsten der Revisionsrekurswerberin und diese Entscheidung wurde vom Beklagten nicht bekämpft, sodass nicht zu befürchten ist, die Sachentscheidung könnte in höherer Instanz noch zu ihren Ungunsten abgeändert werden. Daher kann ihr ein Interesse an der Nichtigerklärung der ergangenen Entscheidung nicht zugebilligt werden. (T17)
- 1 Ob 104/13w
Entscheidungstext OGH 18.07.2013 1 Ob 104/13w
Auch; Beis wie T16
- 8 Ob 21/14t
Entscheidungstext OGH 29.09.2014 8 Ob 21/14t
Vgl auch; Beis ähnlich wie T11; Beisatz: Die Zurückweisung einer Klage durch das Berufungsgericht aus formalen Gründen anstatt einer in erster Instanz erwirkten Klagsabweisung beschwert grundsätzlich die beklagte Partei, wenn sie mangels Sachentscheidung der Möglichkeit einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre. (T18)
Beisatz: Hier: Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Seiten der klagenden Partei, anstelle der Zurückweisung der Klage eine Klagsabweisung zu erwirken, ist hier nicht erkennbar. (T19)
- 8 Ob 108/14m
Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 108/14m
Auch; Beis wie T8; Beis wie T15
- 4 Ob 151/17k
Auch; Beis wie T18; Beisatz: Durch die Zurückweisung (statt richtig der Abweisung) eines Rechtsschutzantrags des Prozessgegners ist die andere Partei regelmäßig nur dann beschwert, wenn sie dadurch einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre. (T20)
- 10 Ob 27/18w
Vgl; Beis wie T8
- 3 Ob 106/20i
Vgl; Beis wie T19
- 6 Ob 204/20y
Vgl; Beis wie T20