Norm
GmbHG §15 Abs1 letzter SatzRechtssatz
In einem Streit zwischen Gesellschaftern, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hatten, muß im Fall ihrer Relevanz die Behauptung eines im Gesellschaftsvertrag für die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters, daß ihm nach dem Vertragswillen der Parteien die Funktion des Geschäftsführers als Sonderrecht im Sinne des § 50 Abs 4 GmbHG eingeräumt wurde, geprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0059909Dokumentnummer
JJR_19740530_OGH0002_0060OB00008_7400000_003