RS OGH 1974/5/31 13Os65/74, 12Os18/80, 12Os15/80, 11Os131/80, 13Os182/80, 9Os57/81, 9Os19/81, 9Os55/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1974
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5 A

Rechtssatz

Die Richtigkeit von auf freier Beweiswürdigung beruhenden Schlüssen kann unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit nicht angefochten werden.

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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