Norm
FinStrG §33Rechtssatz
Der tatbildmäßige Erfolg der Abgabenverkürzung durch Nichtfestsetzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben tritt bei den periodisch veranlagten Abgaben erst zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Veranlagung bei pflichtgemäßer Abgabe der Steuererklärungen für das betreffende Kalenderjahr normalerweise erfolgt wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086599Dokumentnummer
JJR_19740606_OGH0002_0090OS00174_7300000_003