RS OGH 1974/6/7 11Os38/74, 11Os5/76, 10Os146/77, 11Os123/78, 13Os34/79, 9Os73/81, 13Os47/82, 11Os197

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Veröffentlicht am 07.06.1974
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Norm

StPO §281 Z10 A
StPO §345 Abs1 Z12

Rechtssatz

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 10 StPO ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn der Beschwerdeführer die gesetzlichen Bestimmungen angibt, denen die Tat seiner Meinung nach zu unterstellen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099950

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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