Norm
StGB §2 ARechtssatz
Das Verbrechen des Mißbrauches der Amtsgewalt kann auch durch Unterlassungen begangen werden. Das Nichtabwenden einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 101 StG (nunmehr § 302 StGB) kann aber dieser Gesetzesstelle nur dann unterstellt werden, wenn Umstände vorhanden sind, die das Untätigbleiben des Beamten der Verletzung dieses Rechtsgutes durch ein aktives Tun gleichwertig machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0089138Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013