Norm
ABGB §1262Rechtssatz
Zugehörigkeit des Gemeinschaftsvermögens des anderen Gatten zur Konkursmasse des einen Gatten bei Gütergemeinschaft unter Lebenden. Konkurseröffnung über den einen Gemeinschafter führt nicht zur Konkurseröffnung gegenüber dem anderen Gatten, es sei denn, diese wird beantragt und die Eröffnungsvoraussetzungen liegen auch gegenüber dem anderen Gemeinschafter vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0022337Dokumentnummer
JJR_19740610_OGH0002_0050OB00132_7400000_002