RS OGH 1974/6/10 5Ob132/74 (5Ob133/74)

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Veröffentlicht am 10.06.1974
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Norm

ABGB §1262
KO §1

Rechtssatz

Zugehörigkeit des Gemeinschaftsvermögens des anderen Gatten zur Konkursmasse des einen Gatten bei Gütergemeinschaft unter Lebenden. Konkurseröffnung über den einen Gemeinschafter führt nicht zur Konkurseröffnung gegenüber dem anderen Gatten, es sei denn, diese wird beantragt und die Eröffnungsvoraussetzungen liegen auch gegenüber dem anderen Gemeinschafter vor.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 132/74
    Entscheidungstext OGH 10.07.1974 5 Ob 132/74
    Veröff: EvBl 1975/66 S 130 = SZ 47/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0022337

Dokumentnummer

JJR_19740610_OGH0002_0050OB00132_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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