Norm
ABGB §1153 CRechtssatz
Ob das Auftreten eines (Geldmankos oder Warenmankos) Mankos die sofortige Entlassung des dafür verantwortlichen Dienstnehmers rechtfertigt, kann nicht allgemein beantwortet, sondern nur im Einzelfall unter dem Blickwinkel des Verlustes des Vertrauens zur Person des Dienstnehmers beurteilt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensverwirkung, Vertrauenswürdigkeit, Untreue, Geldmanko, Warenmanko, Abgang, Fehlbetrag, FehlbestandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028832Dokumentnummer
JJR_19740611_OGH0002_0040OB00029_7400000_001