RS OGH 1974/6/19 10Os55/74, 12Os58/78

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Veröffentlicht am 19.06.1974
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Norm

KWG 1939 §48

Rechtssatz

Das Vergehen nach § 48 KWG ist kein eigenhändiges Delikt, das nur der Kreditwerber begehen kann. Auch falsche Erklärungen einer vom Kreditwerber verschiedenen Person können tatbildlich im Sinne des § 48 KWG sein, dann etwa, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten zB wegen dessen Garantenfunktion oder sonstigen persönlichen oder sachlichen Interzession für das Kreditinstitut Grundlage der Entscheidung über die angestrebte Kreditaktion sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0065900

Dokumentnummer

JJR_19740619_OGH0002_0100OS00055_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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