Norm
ABGB §1487Rechtssatz
§ 1487 ABGB gilt nicht für den Anspruch des im Testament auf den Pflichtteil gesetzten Noterben, weil es sich dabei um einen aus der letztwilligen Verfügung fließenden Anspruch handelt, für den nicht der Grund der dreijährigen Verjährungsfrist gilt, dass nämlich der Testamentserbe so rasch wie möglich Gewissheit erlange, ob und wie weit der letzte Wille von der Anfechtung dritter Personen unberührt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034392Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022