Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Die Nichtanwendung des Vertrauensgrundsatzes auf Kinder gemäß § 3 StVO kommt nur dann in Betracht, wenn nach den Umständen mit der Benützung der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen ist.
Anmerkung
Vgl aber RS RS0074064Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022