Norm
ABGB §91 C1Rechtssatz
Die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zu künftigen Unterhaltsleistungen hat eine bereits eingetretene oder zumindest drohende Verletzung des Unterhaltsanspruches des Unterhaltsberechtigten zur Voraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047184Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2016