Norm
NO §5 Abs3Rechtssatz
Abschluß eines Treuhandvertrages in eigener Sache zwecks Umgehung einer Standesvorschrift (hier: Anzeigepflicht einer Nebenbeschäftigung, von der der Beschuldigte wußte, die Kammer werde sie aus standesrechtlichen Gründen nicht bewilligen) ist disziplinär.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0071100Dokumentnummer
JJR_19740701_OGH0002_0000DS00001_7400000_010