RS OGH 1974/7/2 12Os58/74, 12Os130/76, 10Os184/76, 11Os83/79, 11Os127/80, 10Os55/81, 13Os187/82, 12O

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Veröffentlicht am 02.07.1974
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Norm

StGB §12 Ac

Rechtssatz

Für die Mittäterschaft genügt eine vom gleichen bösen Vorsatz getragene, der Erreichung des gemeinsamen Zieles dienende, wenn auch allenfalls zeitlich beschränkte Mittätigkeit in irgend einer Phase der Ausführungshandlungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0089521

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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