Norm
ABGB §1153 CRechtssatz
Ist die Wiederholung einer fahrlässig verursachten Beschädigung von Betriebsmitteln des Arbeitgebers weder beabsichtigt noch zu befürchten, dann liegt kein Entlassungsgrund vor (hier Unfall eines Fahrschullehrers mit Beschädigung des Fahrschulwagens).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fahrlässigkeit, Versehen, Einmaligkeit, Wiederholungsgefahr, Verkehrsunfall, Verschulden, Unfall, Auto, KFZ, Fahrzeug, Schaden, Vertrauenswürdigkeit, VertrauenswirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028835Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0040OB00037_7400000_001