Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Wer auf Grund des Dienstvertrages die Tätigkeit eines Filialleiters übernahm, hat gemäß § 1298 ABGB seine Schuldlosigkeit an einem Schaden, der auf eine Nichterfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen zurückgeht, zu beweisen, Ein höherer Grad des Verschuldens, also auch grobe Fahrlässigkeit, wird dagegen nicht vermutet (SZ 43/80).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0038150Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0040OB00042_7400000_002