Norm
AFIB 1993 Art5.3.1Rechtssatz
Der dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung zukommende Entlastungsbeweis, er habe nicht vorsätzlich gehandelt, kann nicht schon mit dem Hinweis als erbracht angesehen werden, daß ihm die einzelnen Bestimmungen der Versicherungsbedingungen nicht bekannt gewesen seien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080008Dokumentnummer
JJR_19740711_OGH0002_0070OB00133_7400000_001