Norm
MG §19 Abs2 Z13 D1Rechtssatz
Ein schutzwürdiges Interesse des Mieters an der Weiterbenützung der Wohnung ist gegeben, wenn auf absehbare Zeit in Erfüllung dringender familiärer Verpflichtungen der schwerkranke Ehemann, der aus Krankheitsgründen nicht in der gemieteten Wohnung gepflegt werden kann, betreut wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0069317Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014