Norm
AußStrG §126 Abs1Rechtssatz
Liegt eine konkretisierte Bestreitung der Echtheit des Testamentes vor, bedeutet dies nicht, daß die Parteirollen unter allen Umständen umgekehrt verteilt werden müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008014Dokumentnummer
JJR_19740718_OGH0002_0060OB00113_7400000_001