RS OGH 1974/8/26 6Ob124/74 (6Ob125/74), 5Ob607/79, 6Ob673/79, 1Ob734/79, 3Ob566/81, 5Ob560/82, 2Ob18

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Veröffentlicht am 26.08.1974
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §1431 A

Rechtssatz

Der Irrtum nach § 1431 ABGB unterscheidet sich wesentlich von dem nach § 871 ABGB erforderlichen Irrtum. Im Gegensatz zu letzterem ist bei dem Irrtum im Sinn der Bestimmung des § 1431 ABGB ein qualifizierter Irrtum nicht erforderlich und es schließen weder Unentschuldbarkeit noch Rechtsirrtum die Rückforderung aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014880

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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